Überblick schaffen – Möglichkeiten gezielt nutze
Individuelle Budgetplanung
Wenn alltägliche Wege oder Termine allein schwerfallen, begleiten wir zuverlässig und mit Zeit – damit Selbstständigkeit erhalten bleibt.




Analyse, Berechnung und verständliche Einordnung
Unsere Leistungen
im Detail
Wir prüfen gemeinsam, welche Leistungen Ihnen auf Grundlage Ihres Pflegegrades zustehen und wie diese sinnvoll kombiniert werden können.
Unsere Leistungen im Rahmen der Budgetplanung:
- Analyse des vorhandenen Pflegegrades
- Prüfung der verfügbaren Leistungsbudgets
- Berechnung möglicher Unterstützungsstunden
- Einordnung von Sachleistungen und Entlastungsleistungen
- Transparente Darstellung der Nutzungsmöglichkeiten
Dabei berücksichtigen wir gesetzliche Vorgaben und individuelle Bedürfnisse.
Für alle, die Klarheit und Planungssicherheit wünsche
Für wen ist diese Unterstützung sinnvoll?
Individuelle Budgetplanung ist sinnvoll für:
- Menschen mit anerkanntem Pflegegrad
- Angehörige, die Unterstützung organisieren
- Personen, die ihre Leistungen besser nutzen möchten
- Familien in neuen oder veränderten Pflegesituationen
Gerade bei neuen Pflegegraden oder Veränderungen hilft eine strukturierte Planung, Fehlentscheidungen zu vermeiden.


Welche Leistungen stehen zur Verfügung?
Ansprüche &
Voraussetzungen
Die Pflegeversicherung stellt je nach Pflegegrad unterschiedliche Budgets zur Verfügung, unter anderem:
- Entlastungsbetrag
- Sachleistungen
- Verhinderungsleistungen
- Pflegehilfsmittel
Welche Leistungen in welchem Umfang nutzbar sind, hängt von der individuellen Situation ab. Eine persönliche Beratung hilft, die Möglichkeiten korrekt einzuordnen.
Was steht Ihnen eigentlich zu?
Finanzierungsrechner
Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen neben den Entlastungsleistungen von derzeit 131 € pro Monat zusätzlich das Entlastungsbudget (für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege) in Höhe von 3.539 € pro Jahr zur Verfügung.
Rechnerisch ergibt sich daraus ein durchschnittlicher monatlicher Orientierungswert von rund 426 €.
Bitte beachten Sie:
Dieser Betrag ist kein festes Monatsbudget, sondern dient ausschließlich der besseren Planung. Während die Entlastungsleistungen monatlich zur Verfügung stehen, kann das Entlastungsbudget flexibel über das Jahr verteilt genutzt werden und ist entsprechend begrenzt.
Die dargestellten Beträge dienen Ihrer ersten Orientierung und basieren auf den aktuell hinterlegten Preisen, Budgets und gesetzlichen Rahmenbedingungen. Änderungen – etwa durch gesetzliche Anpassungen, individuelle Absprachen oder besondere Einsatzbedingungen – sind möglich.
Bitte beachten Sie außerdem:
Wenn in der Berechnung kein privater Eigenanteil ausgewiesen wird, bedeutet dies nicht automatisch, dass dauerhaft keine privaten Kosten entstehen. Insbesondere das Entlastungsbudget (z. B. für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege) steht nur in begrenzter Höhe zur Verfügung und kann im Laufe des Jahres vollständig aufgebraucht werden.
Sobald ein Budget ausgeschöpft ist, können für weitere Leistungen private Kostenanteile anfallen. Wir informieren Sie rechtzeitig darüber und unterstützen Sie dabei, Ihr Budget sinnvoll zu planen und optimal einzusetzen.
Von der Suche bis zur endgültigen Unterstützung
Ablauf in 4 Schritten
Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum ersten Einsatz begleiten wir Sie transparent und persönlich. In wenigen,
klaren Schritten klären wir Ihren Bedarf, prüfen passende Leistungen und sorgen dafür, dass die Unterstützung zuverlässig und passgenau bei Ihnen ankommt.

unverbindliches
Beratungsgespräch

Individuelle
Bedarfsklärung

Organisation &
Planung

Start der
Unterstützung
Nicht genutztes Budget verfällt
Gut zu wissen!
Pflegeleistungen, die nicht genutzt werden, verfallen in der Regel. Eine frühzeitige Budgetplanung hilft dabei, vorhandene Mittel sinnvoll einzusetzen und langfristige Versorgungslücken zu vermeiden.
Individuelle Budgetplanung schafft Sicherheit, Transparenz und Entscheidungsgrundlagen – für Pflegebedürftige ebenso wie für Angehörige.

Fragen & Antworten aus dem Alltag




